Wartung
Nach der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) gehört eine regelmäßige Wartung zu den Pflichten des Betreibers von Heizungs- u. Warmwasseranlagen(§ 10 Abs. 3).
Damit spart man nicht nur Brennstoff, sondern reduziert auch die Umweltbelastung. Lt. Verordnung ist diese Wartung durch Fachkundige durchzuführen.
Die Wartung trägt zur Erhaltung und Sicherheit der Funktionstüchtigkeit einer Heizungsanlage bei und stellt eine Voraussetzung für eine lange Lebensdauer der Anlage dar.
Zur Wartung gehört die Kontrolle der Verschleißteile und der Sicherheitsfunktion, die Reinigung von Bauteilen wie Düse und Filter sowie die Überprüfung der regeltechnischen
Funktion und der Systemkomponenten wie Brennstoffleitungen, Ausdehnungsgefäß, usw.
In Kooperation mit einer Heizungsbaufirma bieten wir Ihnen verschiedene Wartungsverträge mit und ohne Notdienst an.

